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FAQ

Wir haben für Sie die häufig gestellten Fragen zusammengestellt, sodass Sie eine schnelle Antwort finden können.


Bis wann können die Unterlagen eingereicht werden?

Sie haben bis zum 02.05.2024 die Möglichkeit, sich anzumelden und den Beraterfragebogen auszufüllen. Hierin nennen Sie drei Ansprechpartner beim beratenen Klienten, die ihrerseits die ihnen per Link vom BoC-Team zugestellten Fragebögen bis 03.06.2024. vollständig beantwortet haben müssen.


Nein, aber konkret beschriebene und plausibilisierte Ergebnisse sind essenziell für die Bewertung des Projektes durch Fachbeirat und Jury.


Dies ist leider nicht möglich. Um möglichst viele aussagekräftige Antworten zu erhalten, ist es unabdingbar, den befragten Ansprechpartnern Vertraulichkeit zuzusichern. Eine Weitergabe der Antworten ist somit ausgeschlossen. Sie können sich aber gerne an unseren wissenschaftlichen Partnern Herrn Prof. Dr. Wellejus wenden, um allgemeinere Auskünfte zu Ihren Ergebnissen bei der Umfrage zu erhalten.


Kann ich mehrere Projekte einreichen?

Ja, Sie können bis zu 3 Projekte in den 6 Kategorien einreichen. Pro Kategorie kann jedoch nur ein Projekt eingereicht werden. Bitte legen Sie sich für jedes Projekt einen eigenen Zugang an. Sie erhalten von uns auch jeweils personalisierte Fragebögen. Durch die individuellen Zugänge können die Projekte bzw. Daten unverwechselbar zugeordnet werden.


Können auch Externe des Klientenunternehmens, wie z.B. Wirtschaftsprüfer oder zuständiger Bearbeiter einer begleitenden Bank als projektinterne Ansprechpartner des Klientenunternehmens befragt werden?

Ja, sofern offenkundig ist, dass sie dem Klientenunternehmen gegenüber verpflichtet und loyal sind. Die Umstände, die dies sicherstellen, sind entweder in der Projektbeschreibung des Beraters oder in dem vom Ansprechpartner ausgefüllten Fragebogen darzulegen.


Welches Feedback erhalte ich?

Nach Bewertung durch den Fachbeirat erhalten Sie Nachricht darüber, ob Ihr Projekt vom Fachbeirat für einen der drei ersten Plätze nominiert wurde, mit „qualifiziert“ ausgezeichnet oder aber nicht ausgezeichnet wurde. Im ersteren Falle erhalten Sie nach der Votierung der Jury Nachricht über Ihre endgültige Platzierung.


Wie lese ich mein quantitatives Feedback?

Falls Ihr quantitatives Feedback z.B. lautet „1. Platz im 4. Quartil der Projekte der Kategorie sowie zum 7. Platz im 2. Quartil der Gesamtverteilung aller Projekte des Segmentes.“ Bedeutet dies, dass Sie in Ihrer Kategorie zu dem letzten Viertel gehörten, hier aber der beste waren. Z.B. bei 12 Teilnehmern wäre dies somit Nr. 1 unter Nr. 10 – 12, also Nr. 10. Bei Zahlen, die nicht durch Vier teilbar sind, wird die für die Berechnung eines Quartils maßgebliche Zahl stets aufgerundet, sodass bei 6 Teilnehmern der „1. Platz im 4. Viertel“ Nr. 1 unter Nr. 5 – 6, also Nr. 5 ist. Weiter gehörten Sie in der Gesamtmenge zum zweiten Viertel der Teilnehmer (z.B. unter 100 Teilnehmern unter den Nr. 26 – 50), und waren innerhalb dieses Vierteils Nummer 7 (bei 100 Teilnehmern also Nr. 32).


Warum erfahre ich nicht, wie viele Teilnehmer in meiner Kategorie Teilgenommen haben?

Viele Teilnehmer legen großen Wert auf Diskretion, sowohl hinsichtlich der Projektinformationen als auch hinsichtlich Teilnahme und Platzierung. Das quantitative Feedback sollte genügen, um ein Gefühl für die eigene Position unter den unmittelbaren Wettbewerbern sowie im Gesamtwettbewerb zu erhalten. Hinsichtlich der Zahl der Wettbewerber, bitten wir deshalb um Verständnis, dass wir hier lediglich jene Angaben geben, die ohnehin öffentlich verfügbar sind, dass nämlich Plätze 1. bis 3. nur bei mindestens 6 Teilnehmern vergeben werden, und ansonsten Siegel anhand der Gesamtverteilung vergeben werden. Vgl. Sie hierzu die Methodik.

Die Angaben zu Ihren Platzierungen in der Verteilung der Kategorie und des Segmentes berücksichtigt lediglich jene Projekte, die bis zum Fachbeirat gekommen sind, d.h. insbesondere auf Vollständigkeit und Form der Unterlagen sowie Zugehörigkeit des Themas zur Kategorie geprüft worden sind. Zur Vollständigkeit der Unterlagen gehört insbesondere eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie hinreichende Kundenfeedbacks. In dieser ersten Phase, vor Begutachtung durch den Fachbeirat, scheidet etwa ein Drittel der Teilnehmer bereits aus. Insofern ist Ihre angegebene Platzierung insofern ein konservatives Bild, dass Sie, um eine solches quantitatives Feedback über die Bewertung des Fachbeirates überhaupt zu bekommen, zu den besseren zwei Dritteln aller Projekte gehört haben. Sie stehen also, bezogen auf alle Einreicher, besser da als die Position laut Feedback nahelegt.


Falls die Beratungsmarke selbständig ist, zählt nur der Beratungsumsatz. Profitiert die Beratungsmarke aber von der Muttermarke, bestimmt der Umsatz der Muttermarke das Segment.


Ja, sofern der erzielte Erfolg gemeinsam erreicht wurde.

Muss ich bei mehreren Projekten immer neue Ansprechpartner nennen?

Die von Ihnen benannten Ansprechpartner unterscheiden sich zum einen in 3 Ansprechpartner auf Seiten Ihres Kunden, die beim eingereichten Projekt mitgewirkt haben (projektinterne Ansprechpartner genannt). Diese sind pro Projekt unterschiedlich.

Was kostet mich die Teilnahme am „Best of Consulting“?

Die Teilnahme am Consulting Blue Chip, Best of Consulting und Best of Consulting Mittelstand ist kostenlos.

Wie kann ich meine erfolgreiche Teilnahme kommunizieren?

Sie können je nach Platzierung die Nutzungsrechte an dem Siegel „WirtschaftsWoche Best of Consulting 2024“ der jeweiligen Kategorie erwerben. Die Kosten für das Siegel werden individuell je nach Nutzungsart und Anzahl an Siegeln berechnet. Dabei sind Sonderformen und TV-Nutzung ausgenommen.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt im Segment Best of Consulting Blue Chip sind Beratungsunternehmen mit einem Beratungsumsatz von weltweit mindestens 500.000.000 €, im Segment Best of Consulting mindestens 10.000.000 €, im Segment Best of Consulting Mittelstand mindestens 500.000 €, aber höchstens 10.000.000 €, im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Auch Beratungen, die ihren Sitz im Ausland haben und Unternehmen der DACH-Region beraten, können teilnehmen.

Warum müssen teilnehmende Beratungen einen Mindestumsatz angeben?

Die Anforderung des Mindestumsatzes soll sicherstellen, dass die mit der Projekteinreichung beworbene Beratungsleistung auch in Zukunft von potenziellen Klienten bezogen werden kann. Ist dies auch bei einem geringeren Umsatz gesichert, kann das Projekt auf Antrag beim wissenschaftlichen Begleiter zugelassen werden.

Wie bekomme ich die genannten Fragebögen?

Die Fragebögen „Berater über ihr Unternehmen“, „Berater über das Projekt“ und „Berater über projektinterne Ansprechpartner“ stehen Ihnen direkt nach der Anmeldung im geschützten Bereich im Reiter „Fragebogen“ zur Verfügung. Diese sind personalisiert und sind somit Ihnen als Unternehmen zuzuordnen.

Wie bekommen die von mir genannten Ansprechpartner ihre Fragebögen?

Nachdem Sie Ihre Einreichung vollständig bearbeitet haben, bekommen die von Ihnen genannten Ansprechpartner umgehend den Link zu den entsprechenden Online-Fragebogen von uns per E-Mail zugeschickt. Hier müssen Sie nichts weiter tun.

Wie viele Ansprechpartner muss ich nennen?

Bitte nennen Sie uns falls möglich drei projektinternen Ansprechpartner. Diese befragen wir zu dem von Ihnen eingereichten Projekt.

Ich habe bereits letztes Jahr bei Best of Consulting teilgenommen, muss ich alles noch einmal neu ausfüllen?

Die Daten über Ihr Unternehmen müssen Sie bitte neu eintragen, da sich diverse Kennzahlen von Jahr zu Jahr verändern und Ihre Daten aus Datenschutzgründen nicht gespeichert werden können.

Kann ich auch ein Projekt einreichen, welches im Ausland durchgeführt wurde?

Ja, das können Sie. Ihre Klienten haben die Möglichkeit sich den Fragebogen auf Deutsch oder Englisch anzeigen zu lassen und zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass die Projektbeschreibung, die Sie uns und Ihren Klienten zur Verfügung stellen, bitte ebenfalls in englischer Sprache sein muss. Am besten wäre es, wenn Sie die Projektbeschreibung in beiden Sprachen zur Verfügung stellen.

In welchem Zeitraum sollen die eingereichten Projekte stattgefunden haben?

Sofern das Projekt bereits abgeschlossen wurde, darf dies nicht früher als im vierten Quartal des zweiten vorangegangenen Kalenderjahres geschehen sein, beispielsweise für den BoC 2024 nicht früher als 1.Oktober 2022.

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